pragmatisch. empathisch. professionell.
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A
- Advanced Care Planning
- mögliche künftige Behandlungsentscheidungen für den Fall, dass die Betroffenen selbst nicht entscheiden können
- Berliner Testament
- Im Sprachgebrauch für „gemeinschaftliches Testament“, tatsächlich aber berücksichtigt es in spezieller Weise Schutzbedürfnisse der Begünstigten und benötigt eine extrem verantwortungsvolle Formulierung!
- digitaler Fußabdruck
- Passwörter, Zugangsdaten zum Online-Banking, Konten im Internet-Handel und Online-Abonnements
- Einzelvertretung
- Der Bevollmächtigte handelt und entscheidet alleinverantwortlich. Sind mehrere Einzelvollmachten erteilt, gilt meist das Recht des Schnellsten.
- Erbvertrag
- zweiseitige Verfügung von Todes wegen mit Bindung des Erblassers gegenüber seines Vertragspartners
- Gemeinschaftliche Vollmacht
- Die entsprechenden Bevollmächtigten können nur gemeinsam handeln und entscheiden. Einstimmigkeit ist i. d. R. Voraussetzung.
- Hinterlegung einer Vollmacht
- Eine der wichtigsten Grundvoraussetzung ist die Auffindbarkeit einer Vollmacht.
- Innen- und Außenverhältnis in der Vollmacht
- Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten bzw. zwischen Vollmachtgeber/Bevollmächtigtem und Dritten
- Konto-, Depot- oder Bankvollmacht
- Achten Sie bei der Vollmachtserteilung darauf, ob Sie eine Kontovollmacht (ausschließlich für ein einzelnes Konto – meist das Girokonto) oder eine umfassende Bankvollmacht für alle bestehenden und zukünftig zu eröffnenden Konten und Depots erteilen.
- lebensverlängernden Maßnahmen
- z. B. Künstliche Ernährung und/oder Flüssigkeitsgabe, Schmerz-/Betäubungsmittelgabe, Antibiotikagabe u. a.
- Notarielle Beurkundung
- Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite, z. B. den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht.
- Öffentliche Beglaubigung
- Öffentlich beglaubigen dürfen ausschließlich Notare und Betreuungsbehörden.
- Palliativmaßnahmen
- medizinische Maßnahmen, die nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung der Schmerzen/Beschwerden und Aufrechterhaltung der Lebensqualität zum Ziel haben
- schwere Krankheit
- Krankheiten wie z.B. Alzheimer, schwere Demenz, Herzinfarkt, Koma, Krebs u.a.
- Testament
- einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Regelung für den Erbfall
- Testamentsvollstrecker
- Für das Amt des Testamentsvollstreckers kann jeder voll Geschäftsfähige im Testament benannt sein.
- Untervollmacht
- Diese erteilt ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer weiteren Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers.
- Verfügungen zu Gunsten Dritter im Todesfall
- z. B. Bezugsrechte von Lebens- und Rentenversicherungen, vertraglich vereinbarte Schenkungsversprechen auf den Todesfall
- Vermächtnis
- Verfügung über einen speziellen Gegenstand oder Geldbetrag
- Vollmacht für Immobiliengeschäfte
- Anerkannt nur in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form.
- Vollmacht in Verbindung mit Darlehen
- Darlehensgeschäfte sind ausschließlich mit speziellen Bankvollmachten oder notariell beurkundeten Vorsorge-/Generalvollmachten möglich.
- Vollmachten im unternehmerischen Bezug
- Prokura und Handlungsvollmacht als bekannteste und im Handelsregister eingetragene Vollmachtslösungen
- ZVR
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer