pragmatisch. empathisch. professionell.

Notarielle Beurkundung

Notarielle Beurkundung

Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite, z. B. den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Dokumenten, vorausgesetzt es werden ihm im Gespräch alle persönlichen und finanziellen Rahmenbedingungen im notwendigen Maß offengelegt. Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des Erklärenden. Bei Vorsorgevollmachten ist das im Vorsorgefall besonders wichtig, weil sich der Betroffene ggf. nicht mehr selbst äußern kann. Der Notar trifft in der Urkunde ferner Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und verweigert seine Mitwirkung, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Dies bietet besondere Gewähr für die wirksame Errichtung der Vollmachtsurkunde. Die Urschrift der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht verwahrt der Notar. Er kann auch nach Jahrzehnten Ausfertigungen erteilen, falls dies erforderlich sein sollte und in der Urschrift nicht von vornherein ausgeschlossen wurde.

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