Würde bewahren.
            Werte bewahren.

Nach einem Todesfall

Ein Leben geprägt von Bürokratie, Finanzen und vor allem vielen Emotionen und Beziehungen ist zu Ende gegangen. Das kehrt man nicht einfach vom Tisch und geht zur Tagesordnung über.

Bei Lebensphasen bewusst gestalten sprechen wir deshalb nicht von der Nachlassabwicklung, sondern von der Nachlassbegleitung. Im achtsam abgestimmten Bedarf von Hinterbliebenen und Erben stehen zuverlässige Erreichbarkeit, fristgerechte Bearbeitung und konzeptionelle Vorschläge zur Nachlassverteilung gleichberechtigt neben der Aufmerksamkeit für die persönlichen Belange aller Beteiligten.

Bestattung

Plötzliche Todesfälle stellen vor besondere Herausforderungen. Manche werden selbst dann als überraschend empfunden, wenn hochbetagte Menschen sterben.

Hinterbliebene sind meist froh, entsprechende Notizen oder eine umfassende Bestattungsvorsorge vorzufinden. Im besten Fall sind diese im Vorsorgeordner oder einer anderen zentraler Stelle bereitgelegt worden. Die Möglichkeit, rechtzeitig offene Gespräche geführt zu haben, wird spätestens jetzt als unentbehrlich empfunden.

Gerade wenn sich Menschen besondere Rahmenbedingungen oder ausdrücklich eine bestimmte Form der Bestattung wünschen, braucht es frühzeitig Mitteilung an den beauftragten Bestatter. Da alle wirklich unaufschiebbaren Aufgaben und nötigen Abstimmungen bis zu Beisetzung durch umfassend tätige Bestatter gut geregelt sind, kommen Elke Fischer und ihr Team hier selten zum Einsatz. Nehmen Sie sich in diesen ersten Tagen bewusst Zeit für Abschied und die eigene Auseinandersetzung mit der (neuen) Situation.

Lebensphasen bewusst gestalten wird fast ausschließlich im Zusammenhang der Bestattungsvorsorge beauftragt – und hier speziell dort, wo außergewöhnliche persönliche oder finanzielle Bedürfnisse bestehen. „Wo in Familien die Nähe zur Kirche sehr unterschiedlich gelebt wird, vertrauen gläubige Menschen mir auch ihre Wünsche zur Gestaltung des Trauergottesdienstes an. Diese bringe ich dann entsprechend zu Papier und hinterlege sie im Vorsorgeordner – oder direkt dort im Pfarramt, wo man sie später auch braucht.“ so Elke Fischer, die als ehrenamtliche Prädikantin eine persönliche Bindung zum christlichen Glauben hat.

Nachlassabwicklung/Testamentsvollstreckung

Nachlassabwicklung bedeutet für die meisten Menschen reine Vermögensverteilung.

Elke Fischer fragt zusätzlich nach familiären Besonderheiten und kann mit diesem Hintergrund die Einigkeit unter den Erben fördern. Ihre fachliche Qualifikation prädestiniert sie zusätzlich bei der Erläuterung des Nachlassvermögens.

Mit Lebensphasen bewusst gestalten bauen Sie auf eine individuelle, umfassende und qualitativ hochwertige Beratung – für Erbengemeinschaften ebenso wie den Alleinerben. Wo ein Testament oder Erbvertrag konkrete Testamentsvollstreckung vorsieht, arbeitet Elke Fischer durch das Amt eigenständig, da die letztwillige Verfügung dies vorgibt. Bei Todesfallregelungen ohne Testamentsvollstreckerklausel oder Nachlassbegleitungen innerhalb der gesetzlichen Erbfolge entscheiden die Erben, ob sie Vollmachten für die Abwicklung ausstellen und lediglich Zwischeninformationen und einen Abschlussbericht erhalten. Alternativ steht die Begleitung auftragsbezogen zur Verfügung und Sie bleiben in allen Vorgängen direkt beteiligt – was durch Ihre Unterschrift jeweils neu deutlich wird.

Frühzeitig werden Fachanwälte für Erbrecht eingebunden, damit der Frieden unter den Erben gesichert wird. Nicht nur die Entscheidung von Ehegatten innerhalb der gesetzlichen Erbfolge nach pauschalem Erbteil oder Zugewinnausgleich braucht fachlich fundierte Aussagen. Auch auslegungsfähige Testamente sollten von Anfang verständlich, offenen und lösungsorientiert mit allen an der Entscheidung Beteiligten besprochen werden.

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Vermögensintegration – Werte beim Erben/Vermächtnisnehmer erhalten

Die Emotionen einzelner Aktien, die Geschichte einer Immobilie, Erinnerungen an die harte Arbeit hinter dem angewachsenen Vermögen: Das bleibt über den Tod hinweg der eigentliche Schatz.

Wer als Erbe so empfindet, dem tut ein rein renditeorientierter Finanzberater kaum einen guten Dienst. „Oft geht es beim Erben um mehr als Finanzthemen, also eben nicht nur um Klumpenbildung, steuerliche Potenziale, Risikostruktur.“ weiß Elke Fischer aus vielen individuellen Gesprächen. Auch ethische und immaterielle Werte des Verstorbenen, aber auch des Erben oder Vermächtnisnehmers, der Familie und deren Historie wollen berücksichtigt werden. Deshalb ist besonderes Fingerspitzengefühl beim Berater gefragt.

Daneben fordern zwei sehr unterschiedliche Situationen in besonderer Weise den Sachverstand und die Fähigkeit zur individuellen Erläuterung: Durch Erbschaften werden manche Menschen erstmals vermögend. Andere haben Nachlassteile in die eigene Finanzstruktur zu integrieren.

Wenn der Verstorbene aus der gefühlten Verantwortung seiner Familie gegenüber eine sachlich, finanziell und emotional durchdachte Nachfolgeplanung aufgestellt hatte, ist jetzt der Zeitpunkt, diese verantwortlich in seinem Sinn abzuschließen.

Die Vermögensintegration kann nach der Nachlassabwicklung als Abschluss einer Generationen-übergreifenden Finanzplanung gesehen werden. Denn am Ende wird deutlich, wie gut die Planungen letztendlich waren und wie reibungslos sich das ererbte Vermögen in die Finanzstruktur des Begünstigten einfügt. Dies kann besonders bei bestehenden Darlehensverpflichtungen oder nötigen Erbabfindungen sehr diffizil sein.

Wir sind für Sie präsent:

  • Bedarfsermittlung beim Erben, Vermächtnisnehmer oder dem jeweils Begünstigten
  • Definition und Erarbeiten Ihrer persönlichen Vorstellungen, Pläne und Ziele
  • Darstellung von bestehendem und ererbtem Vermögen und Verpflichtungen
  • Abgleich von Bedarf und Zielvorstellungen, Bestand und Ererbtem
  • Aufzeigen von Handlungsalternativen aufgrund gewonnener Erkenntnisse
  • Begleitung bei der Umsetzung der konzeptionellen Schritte
  • Sicherung des fortlaufenden Services

Digitales Erbe

Die Themen der digitalen Welt beschäftigen Verbraucher zunehmend in allen Lebensbereichen: soziale Netzwerke, E-Mails und Messaging-Dienste, der Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten. Hinzu kommen neue Entwicklungen etwa bei Fitness-Armbändern oder die Möglichkeiten, mit seinem Zuhause von unterwegs in Kontakt zu treten - Stichwort "Smart Home".

Alle in diesem Zusammenhang übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden Verbraucher ratsam, auch seine gern als "Gold des 21. Jahrhunderts" bezeichneten Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht.

Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Viele Onlinedienste berufen sich etwa auf das in ihrem Land (z. B. USA) geltende Recht oder auf die inzwischen strengen Datenschutzvorgaben. Sie übergeben beispielsweise das Konto eines Verstorbenen nicht ohne eine entsprechende Verfügung an Angehörige. Deshalb geht es längst nicht mehr nur darum, alle Passwörter, PINs und Zugangsdaten übersichtlich und trotzdem sicher verwahrt und für den Vorsorgebevollmächtigten oder Erben parat zu haben. Inzwischen gehen die Empfehlungen beim Vererben soweit, dass man seine Wünsche im Testament dokumentiert. Das bedeutet, man muss sich Gedanken darum machen, ob man z. B. sein Facebook-Profil im Gedenk-Status weitergeführt wissen möchte. Dazu sind jeweils konkrete Vermächtnisse und/oder Vollmachten auszustellen.

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens – beispielsweise Ihren Vorsorgebevollmächtigten oder einen konkreten Erben – mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Wie Sie den entsprechend Beauftragten Zugang zu Ihren Daten gewähren, legen Sie im Zusammenhang Ihrer Nachfolgeplanung bitte rechtzeitig fest. Bewährt hat sich die Nutzung eines Vorsorgeordners oder Passwort-Safes. Achten Sie gerade bei elektronischen Medien nicht nur darauf, dass das Masterpasswort im Bedarfsfall auffindbar ist, sondern dass Ihre Vertrauensperson mit diesem Medium umgehen kann.

Im Internet selbst finden sich zu diesem Thema an vielen Stellen weiterführend Informationen.

Stiftungsgründung von Todes wegen

Eine besondere Vermögensintegration stellt der Vermögensübergang in eine Stiftung dar – speziell dann, wenn diese von Todes wegen neu entsteht.

Für die handelnden Personen bringt z. B. das Amt als Stiftungsvorstand weitestgehend unbekannte Aufgaben mit sich. Hier wie auch im Rahmen einer konformen Anlagestruktur berät und begleitet Elke Fischer aufgrund ihrer Profession konzeptionell und im fortlaufenden Service. Lebensphasen bewusst gestalten arbeitet im Rahmen der Stiftungsgründung z. B. mit Thorsten Klinkner und seinem Team zusammen

Solche Kooperationen sind speziell dann unverzichtbar, wenn der oder die Verstorbene lediglich den Wunsch zur Stiftungsgründung im Testament formuliert, aber noch keine konzeptionellen Vorbereitungen getroffen hat. Je nach Vorgabe hat sich die beauftragte Person – evtl. der Testamentsvollstrecker – um alle Formalitäten zur Stiftungserrichtung zu kümmern. Da das Procedere sowohl bei der gemeinnützigen als auch bei der Familienstiftung hohe Anforderungen stellt, empfehlen wir dringend die Begleitung durch einen Experten.

Auch eine testamentarische Zustiftung an eine bestehende Stiftung ist denkbar. Je nach Art und Umfang der Stiftung werden sich hierbei keine besonderen Fragen aufwerfen, denn meist handelt es sich lediglich um eine entsprechende Überweisung. Wo die Zustiftung mit einer konkreten Weisung versehen ist, haben die Erben diese entsprechend umzusetzen. Gerade große Stiftungen sind in diesen Fragen aber versiert, erleben testamentarische Zustiftungen häufiger und können dementsprechend gut unterstützen.

Hinterbliebene

In der Nachlassbegleitung wird nach Erben und Begünstigten gefragt, denn nur sie sind es, die daran beteiligt sind. Dabei dürfen die nicht vergessen werden, die aufgrund der Erbfolge nicht im Fokus stehen: Die Hinterbliebenen.

Sie haben Jemanden verloren, sind Trauernde. Auch als Freund oder Freundin zählen Sie sich aufgrund ihrer besonderen Verbindungen zu Lebzeiten vielleicht zum Kreis der Hinterbliebenen. Und auch wenn es in dieser Situation um den menschlichen Verlust geht, kann es sein, dass Sie sich wertvoller Erinnerungsstücke beraubt fühlen. Vielleicht wurde ihnen vom Verstorbenen etwas versprochen, das nun mangels Benennung im Testament nicht herausgegeben werden darf.

Suchen Sie in solchen Fällen das Gespräch mit den Erben. Diese sind oft dankbar um Ihre Initiative und können dann als Berechtigte über das Geschenk entscheiden. Auch hier ist das offene Gespräch imstande, Frieden und Ruhe zu bringen.