pragmatisch. empathisch. professionell.

Testament

Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist die wahrscheinlich bekannteste Regelung für den Erbfall. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, welche im Falle seines Todes Wirkung entfaltet.

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