Speziell bei aufwendigen oder langfristigen Nachlassabwicklungen oder umfangreichem/komplexen Vermögen kann es sinnvoll sein, dass die Erben von dieser Aufgabe befreit sind. Ein Testamentsvollstrecker wird häufig auch dann eingesetzt, wenn Sie sich wünschen, dass Ihre Erben das Vermögen nicht sofort erhalten, sondern über viele Jahre hinweg ausgezahlt bekommen. Dann spricht man von der Dauertestamentsvollstreckung. Für das Amt des Testamentsvollstreckers kann jeder voll Geschäftsfähige im Testament benannt sein. Die Person muss keine spezielle Qualifikation nachweisen. In Ihrem eigenen Interesse sollte dies aber selbstverständlich sein.
pragmatisch. empathisch. professionell.
Testamentsvollstrecker
-
Testamentsvollstrecker