pragmatisch. empathisch. professionell.

Öffentliche Beglaubigung

Öffentliche Beglaubigung

Bei der (Unterschrifts)Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Entsprechende Stellen (z. B. Ämter/Behörden, Kirchen, Sparkassen) haben Siegelrecht und dürfen damit amtlich beglaubigen. Nur die öffentliche Beglaubigung aber verschafft der Vorsorgevollmacht einen entsprechenden Charakter, so dass damit z. B. auch notariell Grundstücksgeschäfte abgewickelt werden können. Öffentlich beglaubigen dürfen ausschließlich Notare und Betreuungsbehörden.

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