pragmatisch. empathisch. professionell.

Untervollmacht

Untervollmacht

Diese erteilt ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer weiteren Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers. Ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf, hängt vom Inhalt der Hauptvollmacht ab. Dort muss die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten ausdrücklich geregelt sein.

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