pragmatisch. empathisch. professionell.

Verfügungen zu Gunsten Dritter im Todesfall

Verfügungen zu Gunsten Dritter im Todesfall

z. B. Bezugsrechte von Lebens- und Rentenversicherungen, vertraglich vereinbarte Schenkungsversprechen auf den Todesfall; i.d.R. fallen diese nicht in den Nachlass

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