z. B. Bezugsrechte von Lebens- und Rentenversicherungen, vertraglich vereinbarte Schenkungsversprechen auf den Todesfall; i.d.R. fallen diese nicht in den Nachlass
pragmatisch. empathisch. professionell.
Verfügungen zu Gunsten Dritter im Todesfall
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Verfügungen zu Gunsten Dritter im Todesfall