pragmatisch. empathisch. professionell.

Listenansicht für die Begriffe

A
Advanced Care Planning
mögliche künftige Behandlungsentscheidungen für den Fall, dass die Betroffenen selbst nicht entscheiden können
B
Berliner Testament
Im Sprachgebrauch für „gemeinschaftliches Testament“, tatsächlich aber berücksichtigt es in spezieller Weise Schutzbedürfnisse der Begünstigten und benötigt eine extrem verantwortungsvolle Formulierung!
D
digitaler Fußabdruck
Passwörter, Zugangsdaten zum Online-Banking, Konten im Internet-Handel und Online-Abonnements
E
Einzelvertretung
Der Bevollmächtigte handelt und entscheidet alleinverantwortlich. Sind mehrere Einzelvollmachten erteilt, gilt meist das Recht des Schnellsten.
Erbvertrag
zweiseitige Verfügung von Todes wegen mit Bindung des Erblassers gegenüber seines Vertragspartners
G
Gemeinschaftliche Vollmacht
Die entsprechenden Bevollmächtigten können nur gemeinsam handeln und entscheiden. Einstimmigkeit ist i. d. R. Voraussetzung.
H
Hinterlegung einer Vollmacht
Eine der wichtigsten Grundvoraussetzung ist die Auffindbarkeit einer Vollmacht.
I
Innen- und Außenverhältnis in der Vollmacht
Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten bzw. zwischen Vollmachtgeber/Bevollmächtigtem und Dritten
K
Konto-, Depot- oder Bankvollmacht
Achten Sie bei der Vollmachtserteilung darauf, ob Sie eine Kontovollmacht (ausschließlich für ein einzelnes Konto – meist das Girokonto) oder eine umfassende Bankvollmacht für alle bestehenden und zukünftig zu eröffnenden Konten und Depots erteilen.
L
lebensverlängernden Maßnahmen
z. B. Künstliche Ernährung und/oder Flüssigkeitsgabe, Schmerz-/Betäubungsmittelgabe, Antibiotikagabe u. a.
N
Notarielle Beurkundung
Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite, z. B. den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht.
O
Öffentliche Beglaubigung
Öffentlich beglaubigen dürfen ausschließlich Notare und Betreuungsbehörden.
P
Palliativmaßnahmen
medizinische Maßnahmen, die nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung der Schmerzen/Beschwerden und Aufrechterhaltung der Lebensqualität zum Ziel haben
S
schwere Krankheit
Krankheiten wie z.B. Alzheimer, schwere Demenz, Herzinfarkt, Koma, Krebs u.a.
T
Testament
einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Regelung für den Erbfall
Testamentsvollstrecker
Für das Amt des Testamentsvollstreckers kann jeder voll Geschäftsfähige im Testament benannt sein.
U
Untervollmacht
Diese erteilt ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer weiteren Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers.
V
Verfügungen zu Gunsten Dritter im Todesfall
z. B. Bezugsrechte von Lebens- und Rentenversicherungen, vertraglich vereinbarte Schenkungsversprechen auf den Todesfall
Vermächtnis
Verfügung über einen speziellen Gegenstand oder Geldbetrag
Vollmacht für Immobiliengeschäfte
Anerkannt nur in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form.
Vollmacht in Verbindung mit Darlehen
Darlehensgeschäfte sind ausschließlich mit speziellen Bankvollmachten oder notariell beurkundeten Vorsorge-/Generalvollmachten möglich.
Vollmachten im unternehmerischen Bezug
Prokura und Handlungsvollmacht als bekannteste und im Handelsregister eingetragene Vollmachtslösungen
Z
ZVR
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer